„Eine starre Frauenquote von 30 Prozent könnte laut einem Rechtsgutachten der Stiftung Familienunternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die Stiftung fordert deshalb Sonderregeln für Härtefälle.“
Die geplante Einführung einer Frauenquote verstößt womöglich gegen das Grundgesetz. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter Berufung auf ein Rechtsgutachten, das die Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegeben hat. „Eine starre Quote von 30 Prozent ohne Ausnahmeklausel kann unangemessen und somit verfassungswidrig sein“, schreibt darin Professor Kay Windthorst von der Universität Bayreuth und fordert Sonderregeln für Härtefälle, etwa für Firmen, die börsennotiert sind, aber einer Familie gehören. – Zum Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rechtsgutachten-der-stiftung-familienunternehmen-frauenquote-verstoesst-womoeglich-gegen-grundgesetz-13242628.html
Kommentar GB:
Die Gründe, weshalb m. E. die Frauenquote, die Gleichstellungspolitik und die einfachgesetzlichen Gleichstellungsgesetze verfassungswidrig sind, finden Sie hier:
http://cuncti.net/machbar/824-frauenquote-warum-schweigen-deutsche-juristen-ein-aufruf-zu-handeln
http://cuncti.net/streitbar/330-entweder-gleichberechtigung-oder-gleichstellung
und im ersten Teil von:
http://serwiss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/index/index/docId/405
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