Eine Vergewaltigung, die keine war

Von Wiebke Barth
Freispruch für 47-jährigen Alfelder zwei Jahre nach der angeblichen Tat / Zeugin nimmt Vorwurf zurück   –   Auszüge
„Die 28-jährige räumte ein, was damals auf der Parkbank geschah, sei wohl ´ein bißchen von beiden Seiten´ausgegangen.
Sie habe damals ihre Schilderung ´etwas übertrieben´und ´dramatisiert´.
´Ich wollte eigentlich gar keine Anzeige machen. Ich bin dazu überredet worden´, ergänzte sie. “
„Weitere Ausführungen konnte sie sich ersparen, denn nach der Belehrung durch den Vorsitzenden Richter Wolfram Richter machte sie von ihrem  Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie hätte sich sonst wegen falscher Beschuldigung selbst belasten können.“
Kommentar GB:
Von wem ist sie  ´überredet´ worden? Richtiger: wer hat sie zu einer Straftat – falsche Beschuldigung – angestiftet? Wird das ermittelt?
Die Zeugin – oder richtiger: die Falschbeschuldigerin, also insoweit die (mutmaßliche) TÄTERIN – kommt mit bloßen richterlichen Vorhaltungen davon;
nämlich mit einer strengen Ermahnung, wie bei einem Kind. 
Zur Rechenschaft gezogen wird sie anscheinend nicht.
Man nennt das „Frauenbonus“ – eine Ergänzung zum „Opferabo“. 
Dem Mann ist durch die Falschbeschuldigung ein erheblicher Schaden entstanden.
„Die persönlichen Knsequenzen für den Angeklagten durch die Anschuldigungen täten ihm ´wirklich sehr, sehr leid´ sagte der Richter. 
Nun gut.
Aber wo bleibt der Schadensausgleich, wo die Wiedergutmachung, wo die Rehabilitation? Wo?

Was ist nur mit unserer Justiz los…?
 
 
 
 

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