Die Quote der Anderen

Von Hugo Müller-Vogg
„Die Politik beruhigt ihr schlechtes Gewissen zulasten der Wirtschaft. Sie drückt Unternehmen eine Frauenquote auf, die sie selbst nicht erfüllt.“
„Natürlich wird sie kommen, die Frauenquote. Der Wirtschaftsflügel der Union mosert noch ein wenig. Doch die Vorkämpfer der Marktwirtschaft haben dem Koalitionsvertrag zugestimmt, obwohl sie die Rente mit 63 für schädlich und die „Geschlechterquote“, wie die Bevorzugung der Frauen von Gesetzes wegen heißt, für nicht hilfreich halten. Aber auch hier gilt: Vertrag ist Vertrag und Regierungsbeteiligung ist Regierungsbeteiligung.
Nach den Vorstellungen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) sollen ab 2016 voll mitbestimmungspflichtige und gleichzeitig börsennotierte Unternehmen eine feste Frauenquote von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat vorweisen. Davon wären etwa 110 Unternehmen betroffen.

Mit welchem Recht?

Zudem sollen sich weitere 3500 Unternehmen, die entweder mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, von 2015 an auf verbindliche Zielvorgaben für einen Frauenanteil vom Aufsichtsrat über Vorstand bis zu zwei Ebenen unterhalb des Vorstands verpflichten („Flexi-Quote“). Die Regierung weiß eben, was politisch korrekt ist.
Offen bleibt bei so viel Frauenförderung, woher eigentlich all die hoch qualifizierten Frauen kommen sollen. Frauen im „Vorstandsalter“, also zwischen 40 und 50, sind heute in den Führungsebenen der Unternehmen aus vielerlei Gründen noch nicht allzu häufig anzutreffen. Zudem sind Zweifel erlaubt, ob Frauen, die nie eine entsprechende Führungsfunktion ausgeübt haben, einen Unternehmensvorstand wirklich kontrollieren und beraten können.
Ob eine Frauenquote verfassungsrechtlich Bestand hätte, ist ohnehin offen.
Mit welchem Recht will der Staat eigentlich Aktionären und Eigentümern von Familienunternehmen vorschreiben, dass bei der Besetzung von Führungspositionen im Zweifelsfall das Geschlecht wichtiger ist als das Können?
Da dürfen wir uns auf spannende Verfahren in Karlsruhe einrichten.“   –   (Hervorhebung: GB)
Zum Artikel:
http://www.theeuropean.de/hugo-mueller-vogg/9245-frauenquote-politik-wird-anspruechen-nicht-gerecht
Kommentar GB:
„Gleichheit im Ergebnis“ ist das GEGENTEIL von Gleichberechtigung (bzw. von Chancengleichheit); sie ist eine verteilungspolitische Forderung,
die dem räuberischen Wunsch nach einem höheren Anteil an der Verteilung der BEUTE entspricht.

Es werden – allein aufgrund des weiblichen Geschlechts und auch ohne Qualifikation und ohne Leistung und mittels der sogenannten „Gleichstellungspolitik“
Ansprüche angemeldet und Forderungen vorgebracht, die unbegründet und unbegründbar sind.
Die sogenannte Gleichstellungspolitik ist eine politische und ökonomische Verteilungspolitik!
Das ist eine RÄUBERLOGIK. Oder sollte ich richtiger schreiben, eine RÄUBERINNENLOGIK?

Wie naiv oder verblendet muß man eigentlich sein, um die dafür vorgebrachten dürftigen Vorwände nicht als solche zu erkennen?
Statistische Ungleichheiten sind keineswegs, wie fortlaufend falsch behauptet wird, ein Ausdruck von Diskriminierung oder Benachteiligung im Sinne des Art. 3 (2) Satz 2 – und das gilt sowohl in logischer wie in empirischer Hinsicht. 
Derartige Behauptungen belegen lediglich Denkfehler oder Täuschungsabsichten derjenigen, die sie äußern.
(Das sei falsch, meinen Sie? Nun, dann widerlegen Sie mich!)
 
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.