Der radikale Biologismus des Gender-Mainstreamings

Von Günter Buchholz
„Bei der Frauenquotenpolitik geht es darum, ein Mittel zu finden, um sich auf dem Arbeitsmarkt und in den Personalhierarchien privater Unternehmungen und öffentlicher Organisationen in der subjektiv als übermächtig erlebten Konkurrenz gegenüber Männern Sondervorteile zu verschaffen.
In der Durchsetzung dieser Interessen gibt es bis hin zum offenen Verfassungsbruch kaum Hemmungen. Allerdings muss der feministischen Rechtfertigungsrhetorik, die hierfür entwickelt worden ist („Geschlechtergerechtigkeit“ usw.), Respekt gezollt werden.
Denn soviel Heuchelei auf einmal ist auf seine Weise eine historische Leistung. Aber wir haben es eben nur mit Rhetorik und nicht mit Begründungen zu tun. Begründungen müssen in logischer Hinsicht fehlerfrei und in empirischer Hinsicht gültig sein. Da die empirische Seite bereits hinlänglich kritisiert worden ist, soll hier der logischen Kohärenz Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Gideon Böss hat einen Artikel mit dem Titel „Mit Sexismus für die Frauenquote“ veröffentlicht. Er schreibt u. a. folgendes:“   –  Zum Artikel:
Kommentar GB:
http://cuncti.net/streitbar/838-der-radikale-biologismus-der-frauenquotenpolitik
http://le-bohemien.net/2014/11/27/gender-mainstreaming-radikaler-biologismus/#comment-246164
Anmerkung GB:
Der feministische Versuch, Einfluß auf die Aufsichtsräte zu erlangen, kann einerseits als reine Machtstrategie charakterisiert werden, andererseits als attraktive Perspektive nicht zuletzt von Politikerinnen, die nach einer finanziell hoch dotierten alternativen Versorgung suchen. Zum Beispiel und zu gegebener Zeit, für Manuela Schwesig, oder für Ursula von der Leyen, oder für Angela Merkel, oder die die ASF-Damen der SPD.
Beides schließt sich nicht aus, aber die Machtstrategie dürfte der weitaus bedeutsamere Aspekt sein.Dies insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Folgen das für die (entscheidende)  Vorstandsebene haben wird, und welche für die Personalentwicklungstrategien des Mittleren Managements. Das Frauenbevorzugungs- und Männerdiskriminierungsprinzip wird vermutlich top down innerhalb der Unternehmen durchgesetzt werden, aber mit Art. 3 GG ist das unvereinbar.
Damit wird die Konkurrenz innerhalb des Beschäftigungssystems systematisch und auf allen Hierarchieebenen zu Lasten der Männer politisch verzerrt werden.
Jedenfalls so lange, wie diese sich das bieten lassen.
 
 
 
 
 
 

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