Andreas Speit
„Am Samstag geht das Bündnis „Ehe und Familie vor!“ gegen die „Sexualisierung unserer Kinder“ durch rot-grüne Bildungspolitik auf die Straße.“
http://www.taz.de/Angst-vor-Vielfalt/!149923/
Übrigens, Herr Speit, Homosexualität ist weder links noch fortschrittlich noch gesellschaftlich nützlich noch wünschenswert.
Homosexualität ist Homosexualität und als solche zu tolerieren, also ohne Diskriminierung (Art. 3 (3) GG) zu dulden.
Das ist im Grunde alles, was dazu zu sagen ist.
Und Heterosexualität, Ehe und Familie sind nicht „rechts“, sondern schlicht für die biologische Reproduktion der Gesellschaft unverzichtbar.
Das ist der Unterschied, und das ist die Begründung dafür, dass es den Art. 6 GG gibt; siehe unten.
Aber es scheint heute viele Leute zu geben, die einfachste Sachverhalte nicht mehr auf die Reihe bekommen.
Siehe auch den folgenden Kommentar:
https://frankfurter-erklaerung.de/2014/11/tuider-ich-propagiere-keine-paedophilie/
In einem Land, in dessen Grundgesetz in Artikel 6 der Familie gewidmet ist:
„Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“
in einem solchen Land bedarf es eines „Bündnisses für Ehe und Familie“, das eben hierfür demonstrieren will? Das alleine sagt eigentlich schon alles.
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Ähnliche Beiträge