Widerstandsrecht: Art. 20 Absatz 4 GG

Er lautet:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Heinrich Schmitz gibt hier
http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/8827-das-widerstandsrecht-im-grundgesetz
seine Sicht wieder. Das ist sein gutes Recht. Aber es ist durchaus möglich, anderer Auffassung zu sein, oder andere Fragen zu stellen.
Zum Beispiel spricht eine Menge dafür, dass die Gleichstellungspolitik des Staates verfassungswidrig ist. Dazu äußert sich Heinrich Schmitz vorsichtshalber nicht. Er wählt nach vielfach bewährter Manier seine Beispiele so, dass er alles, was ihm nicht in den mehr oder weniger grünen Kram passt, in die rechte Ecke stellen kann, in der die Grünen jedoch längst selbst gelandet sind, ohne es recht bemerkt zu haben. Denn sie selbst bilden sich ein, sie säßen in der ´fortschrittlichen´ linken Ecke. Und manche Leute glauben ihnen das noch.
Aber: „Es war einmal…“
Illiberalität, Paternalismus, feministischer Kollektivismus, Übergriffigkeiten (Familie, Erziehung, Bildung), Diffamierung Andersdenkender und ein höchst fragwürdiges Verfassungsverständnis kennzeichnen m. E. vielfach die heutige Partei ´Bündnis 90/Die Grünen´, vor allem aber ihren ideologischen Anhang. Und diesen gibt es auch in anderen Parteien. Dafür hat schon der ´feministische Entrismus´ (unter der Parole ´Geschlechtergerechtigkeit´: Erst unterwandern, dann übernehmen!) gesorgt, der zur Förderung der ´Post-Demokratie´ (Colin Crouch) wesentlich beigetragen hat, und der weiter dazu beiträgt.

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