Fall Mollath

Von Marcus Klöckner

Wirklichkeitsgewitter im Gerichtssaal

Staatsanwalt hält Angeklagten für schuldig – Mollaths Verteidiger geht von dessen Unschuld aus

„Die Angaben der Petra M. sind glaubhaft. Ich glaube ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und kann. Es kann jeder an diese These glauben, aber ich bin Jurist und muss mich an objektive Tatsachen halten.“ – Mit diesen Aussagen, die aus dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl stammen, das er am Freitag im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath vor dem Oberlandesgericht Regensburg gehalten hat, verdichtet sich einmal mehr, was sich durch den Fall Mollath wie ein roter Faden zieht.

Es gibt eine schier unüberbrückbare Kluft zwischen der Sicht auf die Wirklichkeit, wie sie Behördenvertretern im Fall Mollath veranschlagen und der Sicht auf die Verhältnisse, wie sie die Unterstützer von Mollath, Behördenkritiker und Teile der Bevölkerung ansetzen.“   –

Zum Artikel:

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42491/1.html

http://www.focus.de/politik/experten/fricke/freispruch-und-entschaedigung-ein-guter-tag-fuer-mollath-nun-koennte-es-seinen-gutachtern-an-den-kragen-gehen_id_4060621.html

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42527/1.html  –  Auszug:

„Ein Sachverständiger, den das Gericht im Laufe des Wiederaufnahmeverfahrens bestellte und der Auskunft darüber geben sollte, in wie weit die Vorwürfe gegen Mollath im Zusammenhang mit dem Zerstechen von Reifen den Tatsachen entsprechen, kam zu dem Ergebnis: „Ich weiß nicht, was mit den Reifen war, aber wir haben keine gefährlichen Situationen….“Einen Reifen so anzustechen, dass dieser bei der Fahrt kaputt geht, halte ich für sehr theoretisch“, berichtete er vor Gericht (Fall Mollath: Gutachter findet keine Hinweise auf zerstochene Reifen).

Freigesprochen wurde Gustl Mollath auch im Hinblick auf den Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung. Dennoch geht die Kammer davon aus, dass Mollath seine damalige Frau misshandelt habe. Zu einem Schuldspruch dürfe es aber nicht kommen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Mollath damals schuldunfähig gewesen sei, wie die Mittelbayerische berichtet.

Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass es die Fähigkeit zu einem großen Glauben besitzt. Die Kammer glaubte den Aussagen der ehemaligen Frau von Gustl Mollath, Petra M., wonach diese ihrer Schwägerin und einem Arzt von den Verletzungen durch ihren Mann berichtet habe. Auch aus der Tatsache, dass Petra M. noch nachdem sie sich ein Attest über ihre Verletzungen habe ausstellen lassen, bei ihrem Mann geblieben sei, leitet das Gericht eine Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau ab.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/trotz-freispruch-im-wiederaufnahmeverfahren-gericht-haelt-mollath-fuer-teilweise-schuldig-1.2089097

http://www.der-postillon.com/2014/08/entschadigung-landgericht-munchen.html

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2014-08-14.pdf

Die Schlußpassage lautet: „Dass die Strafkammer hinsichtlich des Körperverletzungsvorwurfs – im Gegensatz zu dem Plädoyer des Oberstaatsanwalts Dr. Meindl – zu einer nicht ausschließbaren Schuldunfähigkeit gekommen und so zu einem Freispruch gelangt ist, hat den – von der Strafkammer sicherlich gesehenen – Nebeneffekt, dass für Gustl Mollath eine Revision nicht möglich ist. Freispruch ist Freispruch, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, und durch die Begründung eines Freispruchs wird ein Angeklagter regelmäßig nicht „beschwert“. Das ist das Recht. Gustl Mollath wird das nicht begreifen. Ich kann ihn darin verstehen.“ Gerhard Strate, Hamburg, am 14.8.2014

http://www.strate.net/de/dokumentation/

Kommentar GB: Petra Mollath hat vermutlich weiterhin nichts zu befürchten. Wenn das zutreffen sollte, kann  s i e  sehr zufrieden sein.

Sie mag gelogen haben oder auch nicht. Aber einer Frau wird anscheinend  a l l e s  geglaubt, insbesondere von anderen Frauen.

Dass Frauen in Beziehungskonflikten stets zu glauben ist, weil sie nie lügen, das hat im übrigen der Prozeß gegen Jörg Kachelmann überzeugend gezeigt.

Und was heißt eigentlich „glaubhaft“ aus wissenschaftlicher Sicht?

Richtig: gar nichts, denn es handelt sich um reinen Subjektivismus ohne jede Beweiskraft – außer eben in solchen Prozessen.

http://dummerang.de/2014/08/14/mollath-richter-in-psychiatrie-eingewiesen/

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-08/gustl-mollat-revision-freispruch

 
 

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