Mai 19, 2014 Guenter Buchholz Medienspiegel Personalberater verurteilt „Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eines Unternehmens berechtigt Personalberater nicht zur Weitergabe an Informationen an Bewerber.“ „Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Personalberater zu Schadenersatz verurteilt, weil er einer abgelehnten Bewerberin mitteilte, dass sein Auftraggeber sie als Frau nicht einstellen wollte. “ Zum Artikel: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_16-U-17513_Verletzung-der-Verschwiegenheitspflicht-Personalberater-ist-wegen-Weitergabe-der-Ablehnungsgruende-an-Bewerberin-schadensersatzplichtig.news18195.htm Bitte dieses Feld leer lassen Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein! E-Mail-Adresse * Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung. Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen. Teilen mit:FacebookXGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge