Personalberater verurteilt

„Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eines Unternehmens berechtigt Personalberater nicht zur Weitergabe an Informationen an Bewerber.“

„Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Personalberater zu Schadenersatz verurteilt, weil er einer abgelehnten Bewerberin mitteilte, dass sein Auftraggeber sie als Frau nicht einstellen wollte. “  Zum Artikel:

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_16-U-17513_Verletzung-der-Verschwiegenheitspflicht-Personalberater-ist-wegen-Weitergabe-der-Ablehnungsgruende-an-Bewerberin-schadensersatzplichtig.news18195.htm

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