Richter stoppen Frauenförderung auf Wahlzetteln

„Niederlage für Rot-Grün in Rheinland-Pfalz: Auf den Wahlzetteln für die Kommunalwahlen dürfen keine Angaben über den bisherigen Frauenanteil im Parlament und auf den Parteienlisten erscheinen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof.“ 

„Bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz Ende Mai dürfen keine Angaben auf die Stimmzettel gedruckt werden, die das Ziel verfolgen, den Frauenanteil in der Kommunalpolitik zu erhöhen. Das entschied der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof  am Freitag in einem Eilverfahren. Damit setzte das Gericht den Vollzug entsprechender Vorschriften des 2013 geänderten Kommunalwahlgesetzes aus.“

Timo Frasch    

„Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung im  Hauptsacheverfahren teilte der Verfassungsgerichtshof mit, es sprächen „erhebliche Gründe dafür, dass die Vorschriften verfassungswidrig sind, weil sie den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzen“. Bezüglich des Inhalts der Wahlentscheidung verleihe „der Grundsatz der Freiheit der Wahl den Wählern das Recht, im Zeitpunkt der Stimmabgabe in der Wahlkabine ,in Ruhe gelassen zu werden’“.“  –  Weiterlesen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/eilentscheidung-in-rheinland-pfalz-richter-stoppen-frauenfoerderung-auf-wahlzetteln-12880373.html
http://www.taz.de/Urteil-in-Rheinland-Pfalz/!136216/
 
 
 

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