Arglistige Täuschung: Professorinnenprogramm update

Von Michael Klein und Dr. habil. Heike Diefenbach
„Dass staatliche Verwaltungen und Bürokratien, wenn sie einmal am Laufen sind, laufen und nur mit erheblicher Mühe, wenn überhaupt, wieder zum Stillstand gebracht werden können, kann man als Zeitgeschichtler nicht nur an der Effizienz der Massenvernichtung im Dritten Reich studieren, man kann es an demokratischen Systemen, und nicht nur an dem, das die Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Deutschland verabreicht haben, ebenso untersuchen. Sind z.B. Gesetze erst einmal erlassen, hat sich die Bürokratie und die Nutznießer-Industrie von Gesetzen erst einmal in Bewegung gesetzt, dann ist es nahezu unmöglich, die dies ermöglichenden Gesetze zu streichen.
ProfessorrinnenprogrammDie Logik dahinter, kann man so beschreiben: Gesetze regeln nicht nur einen Gegenstandsbereich, sie schaffen Anrechte und Nutznießer. Anrechte können direkt entstehen, wenn einer bestimmten Gruppe ein Recht auf X gesetzlich eingeräumt wird. Sie können auch entstehen, wenn einem Berufsstand X, also z.B. Rechtsanwälten durch ein Gesetz ein lukratives Monopol auf den Schutz von Anrechten eröffnet wird. Die Grenze zwischen dem Genuss von Anrechten und dem Nutznießen an Gesetzen ist fließend: Wer will entscheiden, ob die Beamten, deren Stellen nur vorhanden sind, weil sie z.B. die Einhaltung von Gesetz X kontrollieren sollen oder ein Netzwerk betreuen, das die Vergabe von Mitteln, z.B. im Rahmen des Professorinnenprogramms steuert, zu den reinen Nutznießern gehören oder ob sie die “Beschützer” geschaffener Anrechte sind? In jedem Fall verbrauchen sie Ressourcen, kosten also Steuerzahler Geld.
Hinzu kommt, dass mit jedem Nutznießer, den ein Gesetz produziert, der Widerstand gegen eine Abschaffung des entsprechenden Gesetzes steigt. Auch hier ist die Logik einfach: Wenn 51% der Wahlberechtigten von einem Gesetz profitieren, das der Gesellschaft nicht nutzt, sondern schadet, dann wird das entsprechende Gesetz dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gestrichen werden, dazu ist die Anzahl der Nutznießer und die Angst der Parteien vor Wahlabstrafung zu groß.“  –  Weiterlesen:

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