„Ihre Karriere müssen die Individuen auf Basis gleicher Rechte im Wettbewerb mit anderen und mit offenem Ergebnis selber machen. Ein „Recht auf Karriereerfolg“ aber wird mit dem Begriff „Gleichstellung“, der sich nicht im Grundgesetz, wohl aber in einfachen Gesetzen findet, nur für Frauen in Form eines geschlechtsspezifischen Proporzprinzips (i. d. R. 50% aller Leitungspositionen) eingeführt.
Gleichstellung ist somit nicht die Verwirklichung, sondern die Beseitigung der Gleichberechtigung, denn das Proporzprinzip der Gleichstellung hebt das Prinzip der Gleichberechtigung auf. Durch die geschlechtliche Proporzquote werden Frauen rechtlich und ökonomisch privilegiert, Männer werden dadurch absichtlich und unter Aushebelung des Leistungsprinzips diskriminiert.“
http://www.umweltjournal.de/AFA_familienrecht/19828.php
und ergänzend:
http://www.umweltjournal.de/AFA_familienrecht/19055.php
http://www.umweltjournal.de/rezensionen/18630.php
http://www.umweltjournal.de/rezensionen/17946.php
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