Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die “durchgeknallte Frau”

Von Hadmut Danisch
„Die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 11.12.2013 entschieden und heute bekannt gegeben, dass es unzulässig (das heißt, nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, aber dafür gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßend) war, dass und wie jemand die Politikerin Gabriele Pauli als „durchgeknallte Frau” bezeichnet hat. (Siehe Beschluss 1 BvR 194/13 und Pressemitteilung).
Einige Anmerkungen von mir dazu, auch weil die feministische Verfassungsrichterin Susanne Baer beteiligt war.
Wer jetzt (materielle) Urteilsschelte von mir erwartet hat, liegt falsch. (Geduld, es kommt noch welche, aber andere.)
Die Entscheidung ist richtig. Zwar jetzt nicht richtig in dem Sinne, dass sie zwingend die einzig mögliche war, aber zumindest in dem Sinne, dass ich darin keinen Fehler sehe, dass ich sie für begründet halte, und dass sie im Einklang mit der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit steht, über die ich mich vor einigen Jahren ausgiebig informiert habe.“  –  Weiterlesen:
http://www.danisch.de/blog/2014/01/21/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-die-durchgeknallte-frau/

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