Mord bleibt Mord – auch wenn der Mörder weiblich ist.

Von Michael Klein:
„Kurz vor Weihnachten hat uns Heribert Prantl in der Süddeutschen mit einem Beitrag beschert, der so richtig tief in die Trickkiste der Manipulation greift, um dem Leser darzulegen, “Warum Mord nicht gleich Mord ist”. Wer nun denkt, Prantl will eventuellen Lesern, die nach dem Lesen seines Textes entsprechende Gedanken im Hinblick auf seine Person haben, bereits im Vorfeld eine Absolution erteilen, schließlich wurde der Text kurz vor Weihnachten den Lesern der Süddeutschen zugemutet, der sieht sich allerdings getäuscht. Prantl wirbt für eine Reform des §211 des Strafgesetzbuches, der da lautet:

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Warum will Prantl den Mord reformieren bzw. den §211 abschaffen und mit dem Tatbestand der Tötung ersetzen? Machen wir einen kurzen Ausflug in die Welt der versuchten Manipulation“:     –   Weierlesen:

Mord bleibt Mord – auch wenn der Mörder weiblich ist.

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