Gleichstellungspolitik bricht das Verfassungsrecht und das Recht der EU

Wolfgang Tibianski (woffi22) – 27.09.2012 14:56 Uhr

Gender ist der Grund, warum wir in Deutschland politisch gewollt EU- Recht und das G.G. brechen.

Gender ist die Ideologische Grundlage der Gleichstellung um jeden Preis. Hierbei geht es um Gleichstellung nicht um Gleichberechtigung. Der Unterschied ist, dass bei der Gleichberechtigung alle die gleiche Chance und Voraussetzung haben ein Ziel zu erreichen und sich dabei entsprechend der Rahmenbedingungen zu entwickeln, um einer Aufgabe oder Position gewachsen zu sein. Gleichstellung heißt, ein Ziel wird von einem Dritten (Staat) nach Vorgaben, die nichts mit Gleichberechtigung zu tun haben, an jemanden zugewiesen. Dies wird getan, unbeachtet der vorliegenden und auschlaggebenden Rahmenbedingungen und der Qualifikation oder physischer Eigenheiten des Einzelnen. (Die Gleichstellung ist europarechtlich unzulässig . Die Rechtsprechung des EuGH hat grundsätzlich nur Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für zulässig erachtet, nicht aber Maßnahmen zur Herstellung von Ergebnisgleichheit (EuGH 17.10.1995, C-450/93 „Kalanke“))“ (Hervorhebung: GB).
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/harald-eia-gegen-den-gender-mainstream-das-wurde-haesslicher-als-ich-gedacht-habe-11899907.html
 

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