Petition zur Gender – Ideologie

Keine Gender-Ideologie in Gesetzen und Vorschriften, besonders im

Bildungswesen

Die Petiton wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen werden beendet und gelöscht.

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminerende Petitionen werden beendet und gelöscht. Dies umfasst die Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung von Einzelpersonen oder Personengruppen, die nach einer oder mehreren der folgenden Kriterien Gruppen zugeordnet werden oder sich selbst zuordnen: Geschlecht, religiöse Zugehörigkeit, Glaube, Herkunft, Kulturkreis, Aussehen, Behinderung, Familienstand, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Sprache.
Kommentar GB:
Und wer entscheidet darüber, ob so etwas vorliegt oder nicht? Die (grüne oder andersfarbige) Gesinnungspolizei?
Wer ist Herr des Verfahrens? Wer überprüft und wer kontrolliert das?
Und welche Bedeutung hat dabei das Zensurverbot des Grundgesetzes?
Und hier folgt nun der von „open petition“ gesperrte Text der Petition, damit Sie sich ein eigenes Urteil bilden können:
 

Keine Gender-Ideologie in Gesetzen und Vorschriften, insbesondere im Bildungswesen

Wir wollen das Bewusstsein schärfen für vielfältige Gefährdungen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats der Bundesrepublik Deutschland, die von einer sog. „Anti-Diskriminierungspolitik“ zum angeblichen „Schutz von Minderheiten“ ausgehen, und die geeignet sind, das demokratische Mehrheitsprinzip in eine Diktatur der Minderheiten zu verkehren.

Wir wollen überdies alle vernünftigen freiheitlich demokratischen Kräfte in Deutschland mobilisieren, um die Implementierung von „Gender Mainstreaming“ in Europa, in unserem Staat, sowie insbesondere im deutschen Bildungswesen zu verhindern.
Begründung:

1.
Das aus dem christlichen Menschenbild erwachsene Gebot der Nächstenliebe hat in den allgemein anerkannten Menschenrechten seinen Niederschlag gefunden. Es verbietet uns, Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihres Sexualverhaltens herabzuwürdigen. Trotzdem darf man von niemandem verlangen, das von den sogenannten „LSBTTI“-Gruppen propagierte Verhalten widerspruchlos zu akzeptieren; niemand darf andernfalls als „homophob“ oder gar als Menschenhasser diffamiert werden.

2.
Zu Recht protestieren Christen gegen die Verletzung ihrer Gewissens- und Redefreiheit, die ihnen das Recht gibt, die Ehe als von Gott eingesetzte exklusive Einrichtung für Mann und Frau zu bezeichnen und jede andere Form der Sexualität als Verdrehung dieser göttlichen Ordnung zu benennen. Das ist keine Herabwürdigung, sondern entspricht den christlich-jüdischen Wurzeln unserer europäischen Kultur.

3.
Wir protestieren auf das Schärfste gegen die Umerziehung unserer schulpflichtigen Kinder durch die lebensfeindliche „Gender“-Ideologie und fordern zum Schutz unserer Kinder die Abwahlmöglichkeit entsprechender Unterrichtsfächer. Gegen eine sensible Aufklärung im Hinblick auf die biologischen Zusammenhänge der Sexualität ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Dazu gehört auch die Achtung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Jegliche staatliche Förderung dessen jedoch, was jahrhundertelang als unmoralisch oder gar pervers angesehen wurde, geht eindeutig zu weit und verletzt sowohl unser Moralempfinden als auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

3.1
Art. 1 GG (Menschenwürde und Naturrecht),

3.2
Art. 2 GG (Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit),

3.3
Art. 3 GG (Benachteiligungs- und Bevorzugungsverbot wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen),

3.4
Art. 4 GG (Glaubens- und Gewissensfreiheit),

3.5
Art. 5 GG (Meinungsäußerungsfreiheit und Zensurverbot) und

3.6
Art. 6 GG (Elternrecht, Schutz und Förderung von Ehe und Familie).

4.
Wir protestieren gegen die geplanten Verbote der Hilfsangebote christlicher Einrichtungen für Hilfesuchende auf sexualethischem Gebiet und fordern den staatlichen Schutz dieser Institutionen.

5.
Die Petenten wenden sich darüber hinaus gegen alle Gesetze, Gesetzesvorhaben oder sonstige Vorschriften, mit denen die totalitären Ideologien „Gender Mainstreaming“ bzw. „Gender Diversity“ zur Bevormundung und Umerziehung breiter Bevölkerungsschichten festgeschrieben werden sollen.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Stuttgart, 11.04.2014 (aktiv bis 10.06.2014)

 
 
 
 
 

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